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IQWiG verbreitet falsche Patienten-Informationen

Berlin (ots) - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
kritisierte heute scharf eine gestern durch das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlichte
Informationsschrift für Patienten zum Thema "Nahrungsergänzungsmittel und
komplementärmedizinische Präparate". Darin enthaltene Aussagen seien falsch
und diskreditierten Arzneimittel, erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller,
stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Trotz unserer vorab an das IQWiG
gesandten Hinweise stellt das Institut Behauptungen auf, die nicht mit dem
Arzneimittelgesetz übereinstimmen. Hier besteht mehr als dringender
Handlungsbedarf, weil Patienten damit unnötig verunsichert werden. Wir
fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, aktiv gegen diese
Falschaussagen des IQWiG vorzugehen und eine öffentliche Stellungnahme
abzugeben", sagte Sickmüller.
Das IQWiG behauptet in seiner Patienten-Information, dass Arzneimittel der
"besonderen Therapierichtungen" (Phytotherapie, Homöopathie und
Anthroposophie) "ein weniger strenges Zulassungsverfahren durchlaufen".
Sickmüller: "Das ist falsch. Alle Arzneimittel unterliegen dem
Arzneimittelgesetz. Sie dienen dazu, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder
krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
Darunter fallen auch sogenannte "komplementärmedizinische Produkte", wie
pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) sowie Arzneimittel der
homöopathischen und anthroposophischen Medizin. Alle Arzneimittel müssen
zugelassen oder registriert werden, und ihre Sicherheit, Qualität und
Wirksamkeit belegen. Hier gibt es keine Ausnahmen, wie vom IQWiG fälschlich
behauptet. Selbst bei registrierten homöopathischen Arzneimitteln
entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
aufgrund einer gründlichen Nutzen-Risiko-Abwertung über den Zugang zum
Markt."
Neben weiteren Fehlern in dieser Veröffentlichung des IQWiG, die der BPI in
seiner Stellungnahme zu dem Entwurf ausführlich kommentiert hatte, sei auch
die Aussage falsch, das BfArM stufe die Phythotherapie, die Homöopathie und
die anthroposophische Medizin als "besondere Therapierichtung" ein, sagte
Sickmüller. Diese Einstufung sei eine eindeutige Regelung im
Arzneimittelgesetz und liege nicht im Ermessen des BfArM. Insgesamt sei
unverständlich, mit welcher Sorglosigkeit und Leichtigkeit das IQWiG gegen
seinen gesetzlichen Auftrag, Patienten korrekt und vorurteilsfrei zu
informieren, verstoßen habe, sagte Sickmüller.
Auch verschiedene wissenschaftliche Fachgesellschaften hatten sich in den
vergangenen Tagen kritisch zu den geplanten Veröffentlichungen des IQWiG
geäußert und vor Schäden für die "besonderen Therapierichtungen" gewarnt.
Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131
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