Praxisanfänger suchen Unterstützung beim Fallmanagement, sowohl auf homöopathisch fachlichem Gebiet, als auch in der Interaktion mit dem Patienten. Hinzu kommt, dass für Homöopathen nach der Ausbildung und der zentralen Prüfung Supervisionen für die BKHD-Qualifikation verbindlich sind. Dazu müssen innerhalb von 3 Jahren sechs chronische Fälle von einem homöopathischen Fachsupervisor überprüft werden.
Je nach Schule wird ganz unterschiedlich an Fälle herangegangen. Um die Arbeitsweise des Supervisanden überprüfen und verbessern zu können, muss der Supervisor die vom Supervisanden angewandte Methode beherrschen. Ein herausragendes Merkmal des CvB-Studiums ist die Miasmatik. Unsere Studienabgänger brauchen deshalb Supervisoren, die in der miasmatischen Vorgehensweise geübt sind. Dafür ist eine besondere Fallaufnahme, Analyse und Beurteilung der Fälle notwendig.
Nachfolgend angeführte Homöopathen haben durch entsprechende Fortbildungen den Befähigungsnachweis der CvB-Supervisoren erhalten. Voraussetzungen dafür sind:
- Die Ausbildung in miasmatisch orientierter Homöopathie
- Anerkennung als qualifizierter Homöopath
- Mindestens 8 Jahre Praxiserfahrung, davon mindestens vier Jahre Erfahrung in der Umsetzung der miasmatischen Homöopathie
- Regelmäßiger Besuch der Qualifizierungs-Fortbildungen für Supervisoren