Clemens-von-Bönninghausen-Akademie, Bergstr. 7, 35510 Butzbach (Kernstadt) Telefon: 06033 - 924 28 57, Fax: 06033 - 924008, E-mail: verwaltung@cvb-gesellschaft.de Homöopathik, Homöopathie, CvB, Hahnemann, Kent, Gesellschaft, Wolfsburg, Ausbildung, Miasma, Psora, Sykose, Tuberkulinie, Homoeopathie, Homeopathy, Schule, Studium, Boenninghausen, Miasmen, Syphillis, Krebs, Impfungen, Seminare, Burnett, Allen
 
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Studienbedingungen:

Zwischen der Clemens von Bönninghausen-Gesellschaft für Homöopathik e.V. (CvBG) als Trägerin der Clemens von Bönninghausen-Akademie (CvBA) und den Studienbewerbern wird ein Studienvertrag geschlossen.

Zugelassen zum Studium sind Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Medizinstudenten, Heilpraktikerschüler und Laien mit ausreichenden medizinischen Kenntnissen.

Die CvBA übernimmt es, in einer Kombination von Vorlesungs- und Seminarbetrieb mit Heimstudium, den Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie befähigen, die Homöopathik nach Dr. Samuel Hahnemann auszuüben. Die Inhalte der Vorlesungen, Seminare und Manuskripte zum Heimstudium sowie der Lehrplan werden von der Dozentenkonferenz aufgestellt. Die Programmgestaltung kann von Kurs zu Kurs wechseln und wird ausschließlich von der Dozentenschaft festgelegt. Der Grundkurs schließt mit einer akademie-internen Prüfung und einer von Ihnen zu erstellenden Abschlußarbeit über ein homöopathisches Thema ab.

Als Quereinsteiger können Sie an allen akademie-internen Prüfungen teilnehmen. Hierüber erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Ein Abschlusszertifikat ist den Teilnehmern des vollständigen Grundkurses vorbehalten.

Die Grundkurs - Studiendauer beträgt drei Jahre. Der Studienvertrag endet zum Abschlusstermin des laufenden Grundkurses.

Die gesamte Unterrichtszeit gliedert sich in die Disziplinen

Systematik
Arzneimittellehre
Praktische Homöopathik


Die/der Studierende verpflichtet sich, in der Zeit zwischen den Unterrichtseinheiten die gestellten Aufgaben zu erledigen und die genannte Fachliteratur durchzuarbeiten.

Es wird eine Einschreibgebühr von EUR 120,00 erhoben, die in keinem Falle (z.B. Rücktritt vom Studienvertrag, Kündigung, usw.) zurückerstattet wird.

Die Studiengebühren betragen

bei jährlicher Vorauszahlung 1.980,00 EUR pro Jahr,
bei monatlicher Vorauszahlung 185,00 EUR pro Monat

In den Studiengebühren sind auch die Kosten für die regulären Prüfungen enthalten. Versäumen ein(e) oder mehrere Student/inn/en eine der Zwischenprüfungen, so kann auf deren Antrag bei einer der nächsten Unterrichtseinheiten diese Zwischenprüfung nachgeholt werden, wofür pro Person eine Gebühr von EUR 140,00 erhoben wird. Die Abschlußprüfung und die Halbjahres-Abschlußarbeit können nicht nachgeholt werden.
Bei Zahlungsverzug der jährlichen Vorauszahlung ist die CvBA berechtigt, die monatliche Gebühr zugrunde zu legen.
Die Zahlungsweise der Studiengebühr kann für jedes Studienjahr neu gewählt werden. Die Kosten für anfallende Literatur sowie für Unterkunft und Verpflegung trägt die/der Studierende. Sie/er sorgt selbst für Unterkunft und Verpflegung am Vorlesungsort.


Die/der Studierende verpflichtet sich, den Anweisungen der Akademieleitung und der Dozenten Folge zu leisten und die Bestimmungen der Akademieordnung zu beachten. Die Akademieordnung ist Bestandteil dieses Studienvertrages.

Der Studienvertrag tritt nach Eingang der unterschriebenen zwei Vertragsexemplare mit zwei Paßfotos und kurzem, stichwortartigem Lebenslauf sowie dem Eingang der Einschreibgebühr in Kraft. Die CvBA nimmt die Studienbewerber nach zeitlicher Reihenfolge der Eingänge der Vertragsunterlagen und der Einschreibgebühr an. Ein Anspruch auf einen Studienplatz besteht nicht. Aus räumlichen Gründen kann nur eine begrenzte Anzahl von Student/inn/en angenommen werden. Nicht berücksichtigte Bewerber/innen werden in eine Warteliste aufgenommen. Für das Zustandekommen eines Studienkurses ist eine Mindestzahl von 20 Studierenden erforderlich. Wird diese nicht erreicht, kann der Studienvertrag nicht in Kraft treten. Eingegangene Vorauszahlungen werden dann am Ende der Bewerbungsfrist zurückgezahlt.


Die/der Studierende scheidet aus der CvBA aus
a) mit Abschluß der Ausbildung.
b) durch Kündigung seitens der CvBA. Eine solche wird durch den Studienleiter oder Stellvertreter im Einvernehmen mit dem Dozentenkollegium ausgesprochen und schriftlich zugestellt. Sie kann aus wichtigem Grund ausgesprochen werden, wenn die/der Studierende gegen die Akademieordnung verstößt oder fällige Gebühren nach Mahnung unter Fristsetzung nicht gezahlt hat. Vor dem Ausschluß wird der/dem Studierenden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

c) durch Ausscheiden auf eigenen Wunsch. Eine Kündigung auf eigenen Wunsch kann nur schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende erfolgen.

Belehrung über das Widerspruchsrecht: Die/der Studienbewerber/in wird darauf hingewiesen, daß ihre/seine auf den Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung erst wirksam wird, wenn sie/er diese nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluß bei der CvBA schriftlich widerruft. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel) des Widerrufs. Die/der Studienbewerber/in erhält ein von beiden Seiten unterzeichnetes Exemplar dieses Studienvertrages.

Schlußbedingungen und Bemerkungen: Die/der Studienbewerber/in wird darauf hingewiesen, daß der Abschluß dieses Studiums nicht zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung berechtigt. Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen rechtsunwirksam sein, wird die Rechtswirksamkeit der anderen Vereinbarungen dadurch nicht betroffen. Im Falle eines Rechtsstreites ist der Sitz der CvBA-Verwaltung Gerichtsstand.


Akademieordnung

Jede/r Studierende gehört zur Akademie- und Studienkursgemeinschaft, in die sie/er sich kollegial einordnen muß. Sie/er muß sich bewußt sein, daß das Ansehen der CvBA von ihrem/seinen Verhalten und Leistungen mitbestimmt wird.
Am Ende des ersten und zweiten Studienjahres wird eine Zwischenprüfung und am Ende des dritten Studienjahres eine Abschlußprüfung durchgeführt. Zur Erlangung des Abschlußzertifikats ist die Teilnahme an allen drei Prüfungen Voraussetzung.
Kann ein/e Studierende/r an einer Unterrichtseinheit nicht teilnehmen, hat sie/er sich abzumelden oder die Verwaltung anderweitig davon zu benachrichtigen.
Versäumt ein/e Studierende/r eine Unterrichtseinheit, so hat sie/er den behandelten Stoff selbständig nachzuarbeiten.
Die Verwendung von Sprachaufzeichnungsgeräten jeglicher Art ist nicht erlaubt. Das den Studierenden ausgehändigte Unterrichtsmaterial (Skripten, Kasuistiken, Arzneimittelbilder, usw.) ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe oder Verbreitung seines Inhalts an Dritte ist nicht gestattet.
Jegliche politische oder religiöse Betätigung ist untersagt.
Das Vorstellen bzw. Anbieten von Verkaufsgegenständen innerhalb der CvBA ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Akademieleitung erlaubt.
Die Räumlichkeiten und das Inventar sind peinlich sauber zu halten. Jede/r Studierende ist verpflichtet, zur Ruhe und Ordnung beizutragen. Für Schäden, die ein/e Studierende/r verursacht, ist sie/er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Das bezieht sich auch auf das der/dem Studierenden anvertraute Akademieeigentum. Aufgetretene Schäden sind sofort der Akademieleitung zu melden.
Die CvBA haftet in Schadensfällen nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies setzt eine schuldhafte Verletzung der Pflichten durch die Akademieleitung oder einen Dozenten voraus. Etwaige Ansprüche sind bei der Akademieleitung zu erheben.
Selbständiges Behandeln von Kranken ohne eine "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" nach dem Heilpraktikergesetz hat den Ausschluß aus der Akademie zur Folge. Das Mitbringen von Kindern oder Haustieren in die Unterrichtsräume ist nicht gestattet. Während der Unterrichtseinheiten können grundsätzlich keine Konsultationen stattfinden.


 
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